Abrechnung

Die Abrechnung entspricht einer privaten Liquidation. Vertragspartner sind Sie als Patient. Vertragspartner ist nicht Ihre Krankenkasse.

Für Privatversicherte richtet sich die Liquidation nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Private Kassen erstatten in der Regel den gesamten bzw. einen Anteil der Behandlungskosten.

​Leider zahlen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen. Daher müssen Sie, sofern Sie gesetzlich versichert sind, die anfallenden Kosten selbst übernehmen.

​Die Behandlungspreis ist am Behandlungstag bar im Anschluss an die Behandlung zu entrichten.

​Privatversicherte erhalten eine detaillierte Auflistung der Behandlungskosten zwecks Einrichtung bei der Krankenkasse.